Wie werden Aktien besteuert? Tipps zum Kauf und Verkauf

Wer mit Aktien handelt und Gewinne erwirtschaftet, muss diese versteueren. Die wesentliche Besteuerung erfolgt dabei über die Abgeltungssteuer. Wer beim Kauf und Verkauf sein Aktien jedoch einige Dinge beachtet, kann Steuern sparen.

Steuern auf Aktiengewinne

Aktien Besteuerung errechnen
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Das deutsche Recht sieht eine sofortige Versteuerung der Aktiengewinne vor. Sobald Sie Ihre Aktien verkaufen, müssen Sie Steuern bezahlen. Auf den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn fällt die sogenannte Abgeltungssteuer an. Diese Steuer ist nur auf Erträge anzuwenden, welche ab dem 1. Januar 2009 erzielt wurden.

Besitzen Sie Aktien mit einem älteren Kaufdatum (bis 31.12.2008), so ist das alte Steuerrecht anzuwenden: Die Erträge sind komplett steuerfrei und die Abgeltungssteuer entfällt. Solche Aktien bieten zwei entscheidende Vorteile:

  • keine Abgeltungssteuer
  • steuerfreie Dividende

Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine pauschale Versteuerung von Aktiengewinnen. Der aktuell gültige Satz liegt bei 25%. Zudem muss noch der Solidaritätszuschlag von 5,5% addiert werden, was in der Summe einen Zinssatz von genau 26,375% ergibt. Falls Sie eine Kirchensteuer zahlen, erhöht sich dieser Betrag entsprechend.

Wichtig:
Die Abgeltungssteuer wird erst nach dem Aktienverkauf von der Bank eingezogen! Buchgewinne oder -verluste spielen somit keine Rolle.

Tipps zur Abgeltungssteuer

Das persönliche Einkommen ist entscheidend: Besserverdiener können leichter Geld anhäufen, da es sich bei den 25% um einen Pauschalbetrag handelt. Beim Höchststeuersatz von 45% hätte man rund 20% an Steuern eingespart. Somit können Sie mit Aktien Ihren eigenen Steuersatz senken.

Um die Fairness zu wahren, steht Geringverdienern ein Wahlrecht zu:

  1. Rentner oder Studenten müssen meist deutlich weniger als 25% bezahlen. Sie können die überschüssigen Beträge mit dem Einkommensteuerjahresausgleich vom Finanzamt zurückholen.
  2. Eine pauschale Zahlung der Abgeltungssteuer ist möglich, indem Sie die Erträge in der Steuererklärung nicht angeben. Doch das ist eher weniger zu empfehlen, da Sie dem Fiskus unnötig Geld schenken.
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Die Abgeltungssteuer wird vollautomatisch von der Bank abgeführt. Erleiden Sie einen Verlust, wird dieser mit den Gewinnen verrechnet und direkt ausbezahlt. Der Broker ist verpflichtet, eine steuerliche Nebenrechnung für Ihr Depot zu führen, die Sie jederzeit einsehen können. Etwas komplizierter wird es, wenn Sie mehrere Konten besitzen. Hier müssen Sie alle Depots in der Steuererklärung angeben, damit der Fiskus mögliche Verluste erstatten kann.

Info:
Wer dauerhaft keine Einkommensteuer zahlen muss, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausfüllen. Nun werden die Erträge in voller Höhe ausgeschüttet.

Sparerpauschale: Höhe des Freibetrags

Als Steuerpflichtiger können Sie bis zu 801 Euro pro Jahr als Freibetrag geltend machen. Ehepaare dürfen 1.602 Euro Erträge einbehalten, die unversteuert bleiben. Dieser Sparerpauschalbetrag umfasst alle Ersparnisse und Kapitalerträge. Erhalten Sie bereits 500 Euro an Zinsen auf Ihrem Tagesgeldkonto, bleiben für Aktien nur noch 301 Euro übrig. Der Freibetrag lässt sich per Antrag direkt bei der Bank anfordern oder bei der Steuererklärung vom Fiskus wieder zurückholen.

Kauf und Verkauf von Aktien

Das Kaufdatum war nur bis zum 31. Dezember 2008 relevant, da nach einem Jahr Haltedauer keine Steuern bezahlt werden mussten. Nun kommt es einzig auf das Verkaufsdatum an: Als Anleger sollten Sie überlegen, wann ein Verkauf am meisten Sinn ergibt. Haben Sie den Sparerpauschalbetrag ausgeschöpft, können Sie auch bis zum nächsten Jahr warten.

Anders verhält es sich, wenn ein Großteil der 801 Euro übrig bleibt. Die Aktien werden aus Steuergründen im Dezember verkauft, um sie im Januar wieder zu kaufen. Bitte denken Sie an die Schamfrist von 3 bis 4 Wochen, welche zwischen Kauf und Verkauf einer gleichen Aktie liegen muss. Das gilt nur für derartige Steuersparmodelle und nicht für den normalen Aktienhandel. Sonst könnte das Finanzamt den Börsenhandel als missbräuchliche Steuerverkürzung werten.

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Zusammenfassung

Aus Sicht des Finanzamts sind folgende Punkte zu beachten:

  • Sobald eine Aktie verkauft wird, fallen Steuern an – niemals vorher. Die Ordergebühren für Kauf oder Verkauf lassen sich leider nicht steuerlich absetzen.
  • Wurde die Aktie bis zum 31. Dezember 2008 gekauft, sind die Erträge komplett steuerfrei. Solche Wertpapiere sollten Sie nur im Notfall verkaufen.
  • Die Abgeltungssteuer beträgt 25%, zu der ein Solidaritätszuschlag von 5,5% hinzukommt, macht also zusammen 26,375%. Je nach persönlichem Einzelfall ist die Kirchensteuer zu leisten.
  • Besserverdiener profitieren von der Abgeltungssteuer, da der Spitzensteuersatz bis zu 45% betragen kann. Personen mit niedrigem Gehalt sollten die Einkünfte in ihrer Steuererklärung angeben, um am Ende weniger als 25% zu bezahlen.
  • Es gilt ein jährlicher Sparerpauschalbetrag von 801 Euro, bei Eheleuten sind es 1.602 Euro. Versuchen Sie diesen Freibetrag bis auf den letzten Euro auszuschöpfen!